Wir erledigen alle anfallenden Wartungs-
und Reinigungsarbeiten

Prüfung der Heizungsanlage / Kundendienst

Lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig überprüfen, reinigen und optimal einstellen. Anlagen bis zu 50 kW Leistung müssen mindestens 1 mal im Jahr durch einen Fachbetrieb gewartet werden. Dies ist nach der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes“ (1BimSchV) vorgeschrieben.

Durch einen Wartungsvertrag garantieren wir Ihnen Preissicherheit und die regelmäßige Wartung Ihrer Anlage. Gerne erhalten Sie Ihr persönliches Angebot, sprechen Sie uns an!

Die Vorteile

Kosteneinsparung
Verbesserung des Kesselwirkungsgrades, weniger Abgasverluste; optimale Verbrennungseinstellung, geringerer Brennstoffverbrauch

Service
Versetzen der Heizungsanlage in den Soll-Zustand, Vermeidung größerer Schäden und Störungen, Gewährleistung eines sicheren und reibungslosen Ablaufs des Systems

Vorsorge
Vermeidung von Ablagerungen im Feuerungsraum und in den Abgaswegen, welche zur Zerstörung des Kessels führen können

Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen (nach EnEV DIN V 4701-10)

Seit dem 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) in Deutschland in Kraft. Mit der EnEV wurden die Heizungsanlagenverordnung und die Wärmeschutzverordnung zusammengefasst. Vorrangig richten sich die Anforderungen der EnEV auf die Neubauplanung. Das höchste Potential zur Energieeinsparung bietet jedoch der Gebäudebestand und deshalb werden durch die EnEV auch im „Altbau“ Forderungen sowohl an das Gebäude als auch an die Anlagentechnik gestellt.

 

Wir berechnen Ihnen gerne, ob Ihre Anlage den Anforderungen entspricht!